AGB

1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen, Gutachten, Wertermittlungen und sonstigen Dienstleistungen, die zwischen dem KFZ-Gutachter Kamphausen (Inhaber: Jan Kamphausen, Leistikowweg 44, 30655 Hannover) und dem Auftraggeber (Kunden) geschlossen werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Auftragserteilung und Vertragsschluss
Die Auftragserteilung kann schriftlich, per E-Mail, über das Online-Kontaktformular oder mündlich/telefonisch erfolgen. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung der Auftragsannahme durch den Sachverständigen oder mit dem Beginn der Auftragsausführung (z. B. dem Besichtigungstermin) zustande. Der Umfang der vom Sachverständigen zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem konkreten erteilten Auftrag.

3. Leistungserbringung und Termine
Der Sachverständige erbringt seine Leistungen unabhängig, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen gemäß den anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorgaben. Die Bearbeitungs- und Fertigstellungsfristen für Gutachten sind unverbindliche Richtwerte, es sei denn, ein Fertigstellungstermin wurde ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Sachverständigen bei der Durchführung des Auftrags nach Kräften zu unterstützen. Er hat dem Sachverständigen alle für die ordnungsgemäße Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen (z. B. Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Serviceheft, Rechnungen über Vorschäden oder Reparaturen) unaufgefordert, vollständig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber muss dem Sachverständigen zudem freien Zugang zu dem zu begutachtenden Fahrzeug ermöglichen.

Mängel, Schäden oder Besonderheiten am Fahrzeug, insbesondere bekannte Vorschäden oder durchgeführte Reparaturen, sind dem Sachverständigen vor Beginn der Begutachtung unaufgefordert mitzuteilen. Aus Nachteilen, die auf unvollständige, verspätete oder unrichtige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, kann keine Haftung des Sachverständigen abgeleitet werden.

5. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Abtretung
Die Vergütung des Sachverständigen richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen. Bei Schadengutachten nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) richtet sich das Honorar in der Regel nach der Schadenhöhe (Schadensumme) auf Basis der jeweils gültigen Honorartabelle des Sachverständigen, zuzüglich Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten, Fotokosten, Schreibgebühren) und der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen des Sachverständigen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Im Falle eines Haftpflichtschadens ist der Sachverständige berechtigt, sich den Honoraranspruch gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung vom Auftraggeber erfüllungshalber abtreten zu lassen (Abtretungserklärung). Die Abtretung entbindet den Auftraggeber jedoch nicht von seiner persönlichen Zahlungspflicht, falls die Versicherung die Regulierung ganz oder teilweise verweigert oder sich die Zahlung verzögert.

6. Rücktritt und Kündigung
Eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Wird der Vertrag aus Gründen gekündigt, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat, behält der Sachverständige den Anspruch auf Vergütung für die bereits erbrachten Teilleistungen sowie auf Ersatz der bis dahin entstandenen Aufwendungen und Kosten. Dem Sachverständigen steht in diesem Fall zudem eine Pauschale für den entgangenen Gewinn zu, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

7. Haftung und Gewährleistung
Der Sachverständige haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache oder leichte Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sogenannten Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Gutachten verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen, beginnend mit dem Datum der Übergabe des Gutachtens an den Auftraggeber.

8. Urheberrecht und Verwertungsrechte
Das vom Sachverständigen erstellte Gutachten, einschließlich aller Berechnungen, Fotos, Zeichnungen und sonstigen Anlagen, ist urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber darf das Gutachten nur für den vertraglich vereinbarten Zweck (z. B. zur Schadensregulierung mit der Versicherung oder zum Nachweis des Fahrzeugwertes) verwenden. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an unbeteiligte Dritte oder Veröffentlichung des Gutachtens zu anderen Zwecken ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Sachverständigen zulässig.

9. Datenschutz
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks und zur Bearbeitung des Auftrags unter strikter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO, BDSG). Detaillierte Informationen hierzu sind in der separaten Datenschutzerklärung der Website zu finden.

10. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Hannover.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Kontaktdaten des Sachverständigen:
KFZ-Gutachter Kamphausen
Jan Kamphausen
Leistikowweg 44, 30655 Hannover
Telefon: 0178 6204563
E-Mail: [E-Mail-Adresse folgt nach Domain-Einrichtung – Bitte nutzen Sie vorerst das Kontaktformular]