Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) ist das Gutachten für Sie komplett kostenlos. Die Versicherung des Unfallverursachers ist gesetzlich dazu verpflichtet, die vollen Kosten für den unabhängigen Sachverständigen zu tragen.
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung vertritt die Interessen der Versicherung – das Ziel ist oft, den Schaden möglichst kleinzurechnen. Als Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter stehe ich zu 100 % auf Ihrer Seite und sorge dafür, dass alle Schadenspositionen, Wertminderungen und Ausfallgelder lückenlos erfasst werden.
Sie müssen keine langen Wege auf sich nehmen. Ich komme flexibel direkt zu Ihnen nach Hause, zur Arbeitsstelle, in die Werkstatt oder direkt an den Unfallort in Hannover und der Region, um den Schaden professionell aufzunehmen.
Nach der Besichtigung Ihres Fahrzeugs erstelle ich Ihr rechtssicheres Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden, damit die Schadensregulierung ohne Verzögerungen starten kann.
Ein Kostenvoranschlag hat vor Gericht oder bei komplexen Streitigkeiten kaum Beweiskraft. Er kalkuliert nur die Reparatur. Mein vollumfängliches Gutachten sichert Beweise, hält die Wertminderung fest und ermittelt den exakten Wiederbeschaffungswert – unverzichtbar für die volle Kostenerstattung.
Möchten Sie noch eine spezielle Frage zu Ihren anderen Leistungen wie dem Wertgutachten (z. B. für Oldtimer oder Autokauf) hinzufügen?
Ein Schadengutachten dokumentiert die konkreten Folgen eines Unfalls und kalkuliert die Reparaturkosten für die Versicherung. Ein Wertgutachten dagegen ermittelt den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs im unbeschädigten Zustand – unverzichtbar für Oldtimer, Umbauten oder als verlässliche Basis beim Kauf und Verkauf.
Schäden bis zu einer Grenze von ca. 1.000 € gelten rechtlich als Bagatellschäden (z. B. leichte Kratzer an der Stoßstange). Hier übernimmt die gegnerische Versicherung oft kein vollumfängliches Gutachten. Für diese Fälle erstelle ich ein schlankes Kurzgutachten, das Ihre Beweise trotzdem rechtssicher sichert.
Ja, absolut. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das uneingeschränkte Recht, die Werkstatt Ihres Vertrauens zu wählen. Die gegnerische Versicherung versucht häufig, Sie in eine eigene Partnerwerkstatt zu lenken, um Kosten zu sparen – darauf müssen Sie sich nicht einlassen.
Für die Besichtigung reicht im ersten Schritt der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Falls vorhanden, sind auch Dokumente wie das Serviceheft, Rechnungen von letzten Investitionen oder das polizeiliche Aktenzeichen für eine schnelle Abwicklung hilfreich.
Um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden, sollte das Fahrzeug vor der Reparatur unbedingt von mir begutachtet und der Schaden lückenlos dokumentiert werden. Wenn das Auto noch fahrbereit und verkehrssicher ist, können Sie es bis zur Gutachtenerstellung vorsichtig weiter nutzen.
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